Kirchenvorstand

Die Sitzungen des Kirchenvorstandes sind öffentlich und finden, wenn nicht anders vermerkt, im Herrensaal (Turmsaal) der Kirche statt.

Die nächsten Termine:

21. Februar 2012
20. März 2012
17. April 2012
8. Mai 2012
12. Juni 2012
jeweils um 19.30 Uhr
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„Der Kirchenvorstand ist für die Leitung und Verwaltung der Kirchengemeinde verantwortlich. In seiner geistlichen Verantwortung wacht er darüber, dass die Kirchengemeinde ihren Auftrag wahrnimmt.“ (Artikel 14 der Verfassung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche)

Der Kirchenvorstand der Hauptkirche St. Nikolai besteht aus 23 Mitgliedern, darunter 8 Frauen. Sechs Mitglieder (3 Pastoren und 3 Oberalte) sind „geboren“, d.h. sie gehören dem Kirchenvorstand von Amts wegen an, ein Mitglied ist berufen, 14 Mitglieder sind gewählt worden. 2/3 der Mitglieder des Kirchenvorstandes werden jeweils für sechs Jahre durch die wahlberechtigten Gemeindeglieder gewählt. Dem Kirchenvorstand gehören zwei hauptamtliche Mitarbeitende an.

„Geborene“ Mitglieder:
Hauptpastor und Propst Johann Hinrich Claussen (1. Vorsitzender), Pastor Markus Schneider, Pastor Michael Watzlawik;
Oberalte: Rüdiger Jarchow, Martina Krüss-Leibrock, Ivo von Trotha

Mitglieder:
Natalie Bierbach, Dr. Wilhelm Friedrich Boyens, Dr. Christiane Görlitz-Burmeister, Christiane Hoffmann, Matthias Hoffmann-Borggrefe (Mitarbeiter), Heike Jochims, Jan Oliver Meding, Rosemarie Pritzkat (Mitarbeiterin), Stanley Schlüter, Dr. Ludwig Schmucker, Helga Stödter-Erbe, Tim Strate, Franziska von Trott zu Solz, Till Westphalen (Mitarbeiter), Jan Wierecky, Doris Wittlinger (2. Vorsitzende), Ines Wölber, Prof. Dr. Reinhard Zimmermann

ohne Stimmrecht: Pastorin Hanna Hirt und Pastor Christof Jaeger

Zwischen den Sitzungen wird der Kirchenvorstand von den beiden Vorsitzenden und der Beede-Vorsitzenden geleitet.

Der Kirchenvorstand tritt in der Regel am zweiten Dienstag im Monat zu einer öffentlichen Sitzung zusammen und gibt mindestens einmal im Jahr der Gemeinde einen Bericht. Der vom Kirchenvorstand beschlossene Jahreshaushalt liegt jeweils 14 Tage im Kirchenbüro zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Die Beschlüsse werden von zahlreichen Ausschüssen vorbereitet. Die Beede, der Personalausschuss und der Konzeptionsausschuss bestehen ausschließlich aus Kirchenvorstandsmitgliedern, der Musikausschuss und der Gottesdienstausschuss aus zwei Mitgliedern des Pfarramts, zwei weiteren Kirchenvorstandsmitgliedern und den beiden hauptamtlichen Kirchenmusikern. In die übrigen Ausschüsse (Öffentlichkeitsausschuss, Redaktionsausschuss Gemeindebrief, Kinder- und Jugendausschuss, Kindergartenausschuss, Seniorenausschuss, Ausstellungsausschuss, Liegenschaftsausschuss) und Beiräte (Ärztekanzelbeirat, Beirat Seni­o­ren­akademie, Kinderbischofsausschuss) ist jeweils mindestens ein Kirchenvorstandsmitglied gewählt, weitere Gemeindeglieder werden kooptiert. Für begrenzte Aufgaben werden ad hoc-Aus­schüs­se gebildet. Für besondere Aufgaben werden Kirchenvorstandsmitglieder beauftragt oder in Gremien delegiert.


Die nächsten Kirchenvorstandswahlen finden am 1. Advent 2014 statt.