Knabenchor verlässt St. Nikolai
Viele Jahre probte der Hamburger Knabenchor an St. Nikolai. Nun verlässt er zum 1. Juni 2024 die Hauptkirche am Klosterstern und verlegt die Chorproben und den Unterricht zur Stimmbildung in die Räumen der staatlichen Grundschule St. Nikolai in Eppendorf.
Zur Entwicklung und Neuausrichtung des Hamburger Knabenchores
Seit bald 60 Jahren verbinden den Hamburger Knabenchor und die Hauptkirche St. Nikolai eine lebhafte, bewegte und musikalisch reiche Geschichte. Durch die Gestaltung von Gottesdiensten und Konzerten wirkt der Knabenchor am musikalischen Angebot der Hauptkirche mit. So sind Kirche und Gemeindehaus von St. Nikolai den Knaben, Männern und deren Familien vertraut als Ort des intensiven Probens, Singens und Feierns. Für viele Gemeindeglieder und Freundinnen und Freunde der Kirchenmusik gehören der Hamburger Knabenchor und St. Nikolai zusammen. Es ist für viele auch ein Grund zum Besuch der Gottesdienste, wenn der oft sogenannte „Knabenchor St. Nikolai“ singt.
Nun gibt es neue Entwicklungen. Der Knabenchor hat sich musikalisch und organisatorisch neu ausgerichtet und damit auch seine Darstellung in der Öffentlichkeit. Die vertraute Verbindung des Hamburger Knabenchors mit St. Nikolai ist bei öffentlichen Auftritten nicht mehr durchgängig sichtbar.
Durch die Neuausrichtung des Knabenchores und viele neue musikalische und institutionelle Partnerschaften hatte sich für den Verein in der Außenkommunikation immer wieder Klärungsbedarf ergeben, dass der Knabenchor kein Kirchenchor bzw. ein Ensemble der Kirchengemeinde St. Nikolai ist, sondern vielmehr von einem gemeinnützigen Verein, dem Hamburger Knabenchor e.V., getragen wird. Aus der Sicht der Kirchengemeinde hat sich damit aber die Basis der langjährigen Zusammenarbeit verändert. Der Knabenchor konnte Räumlichkeiten für vielfältige Proben und Stimmbildungen sowie die Kirche für Konzerte kostenfrei nutzen. St. Nikolai hat die anteiligen Kosten für Reinigung, Heizung und das Gebäudemanagement getragen. Im Gegenzug hat der Knabenchor zehn bis zwölf Gottesdienste im Jahr sowie das Adventskonzert im Hospital zum Heiligen Geist musikalisch gestaltet. Auch hat die Kirchengemeinde unter anderem deshalb darauf verzichtet, eigene musikalische Arbeit mit Kinder- und Jugendchören aufzubauen.
Nach der veränderten Positionierung des Knabenchors fehlt nun aus Sicht des Kirchengemeinderates die Grundlage für das kostenfreie Überlassen der Probenräume, zumal St. Nikolai unter wachsendem Kostendruck steht. Daraufhin wurden intensive Gespräche miteinander geführt, die sich über mehr als ein Jahr erstreckten. Der Kirchengemeinderat hat seinem Wunsch Ausdruck gegeben, dass der Knabenchor in der öffentlich sichtbaren, engen Zugehörigkeit zu St. Nikolai bleiben möge. Der Verein hat angeboten, den Verweis auf seine Residenz an Nikolai bei Auftritten des Chores im liturgischen Zusammenhang zu verwenden. Dieser auf das Singen im kirchlichen Kontext beschränkten Form der Darstellung war für den Kirchengemeinderat keine hinreichende Basis für eine kostenfreie Überlassung der Probenräume. Er hat daraufhin angeboten, dem Knabenchor die Räume zu vergünstigten Konditionen bei Aufrechterhaltung des musikalischen Angebots zur Verfügung zu stellen (50%). Die Höhe der avisierten Mietzahlung war für den Vorstand des Knabenchores nicht vertretbar. Ab 1. Juni 2024 verlässt der Knabenchor daher seine bisherige Residenz an der Hauptkirche. Der Chorschulbetrieb mit Proben, Stimmbildungs- und Solistenklassen wird künftig an der Hamburgischen Staatsoper sowie im Neubau der staatlichen Grundschule St. Nikolai in Eppendorf stattfinden.
Dieser Wechsel bedeutet in der langjährigen Zusammenarbeit des Chors mit der Hauptkirche eine Zäsur. St. Nikolai und auch der Knabenchor bedauern diese Entwicklung, führen aber weiterhin Gespräche, damit die auf beiden Seiten beliebten Gottesdienste und Konzerte des Knabenchors an St. Nikolai weiterhin Teil des gemeinsamen musikalischen Lebens sind.
Christian Schwarz, Vorstandsvorsitzender des Knabenchors
Hauptpastor Dr. Martin Vetter, Vorsitzender des Kirchengemeinderats