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Eintritt in die Kirche

Sie möchten in die Kirche aufgenommen werden?

Nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen möchten Sie (wieder) in die Kirche aufgenommen werden? Kein Problem! Dazu nehmen Sie bitte Kontakt zu unseren Gemeindepastorinnen Maren Schack oder Dr. Katrin Schindehütte auf. Diese werden mit Ihnen ein Aufnahmegespräch führen.

Übrigens

Mitglied der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben.

Eigentlich gibt es also keine „Kündigung“, keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet auch beim Wiedereintritt keine zweite Taufe statt. Wenn man in Deutschland von Kirchenaustritt spricht, dann ist lediglich mitgliedstechnische und der steuerrechtliche Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen.

 

Sie gehörten bislang einer anderen christlichen Konfession an und möchten nun in die evangelische Kirche eintreten?

Vielleicht gibt es Erfahrungen und Entwicklungen in Ihrem (Glaubens-) Leben, die nach reiflicher Überlegung einen Konfessionswechsel sinnvoll erscheinen lassen.

Vor einem Eintritt in die evangelische Kirche steht zunächst der Austritt aus der Kirche oder Gemeinschaft, der Sie bisher angehören; Gründe müssen Sie dabei nicht angeben.

Nach Ihrem Austritt bitten wir Sie um eine erste Kontaktaufnahme mit unserer Kirche. Im Gespräch möchten wir mit Ihnen die Aufnahme in die evangelische Kirche vorbereiten. Wenden Sie sich auch hier an Pastorin Maren Schack oder Pastorin Dr. Katrin Schindehütte.

Wenn Sie in Ihrer bisherigen Kirche oder Gemeinschaft getauft wurden, ist diese Taufe meist gültig (Informationen finden Sie bei der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) www.oekumene-ack.de). Sie wird also bei einem Eintritt in die evangelische Kirche nicht wiederholt. Sind Sie noch nicht getauft, geschieht die Aufnahme in die evangelische Kirche durch die Taufe, die wir gern mit Ihnen vorbereiten.

Über den Konfessionswechsel eines getauften Kindes bis zum 14. Lebensjahr (Religionsmündigkeit) entscheiden nach der deutschen Rechtsprechung die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Allerdings kann der Wechsel nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, wenn es das 12. Lebensjahr erreicht hat. 

 

Sie gehörten bislang keiner Konfession an und möchten nun Mitglied in der evangelischen Kirche werden?

Vielleicht hat die Gute Nachricht von Gott Sie angerührt, sei es durch eine Begegnung mit einem Menschen, sei es durch eine Predigt oder das Nachdenken über biblische Texte. Vielleicht möchten Sie aufgrund familiärer Bindungen oder beruflicher Zusammenhänge in die evangelische Kirche eintreten.

Wie dem auch sei: Wir freuen uns, wenn Sie den angefangenen Weg weiter gehen wollen – die evangelische Kirche bietet Ihnen an, Sie auf diesem Weg zu begleiten.

Mitglied in der evangelischen Kirche werden Sie durch die Taufe. Bevor Sie getauft werden, ist eine Einführung in den christlichen Glauben wünschenswert. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit unseren Pastorinnen auf.

Die Taufe selbst wird in einem Gottesdienst gefeiert. Sie berechtigt u.a. zur selbstständigen Teilnahme am Abendmahl und zur Übernahme des Patenamtes bei einer Taufe.

 

Das Patenamt

Wenn Sie Taufpate werden möchten, benötigen Sie hierfür einen Patenschein. Sollten Sie Mitglied der evangelisch lutherischen Kirche sein und unserer Gemeinde angehören, können Sie diesen Patenschein in unserem Gemeindebüro beantragen.

 

Wir sind für Sie da!

Pastorin Maren Schack

Tel.:    040 / 44 11 34 -77
m.schack@hauptkirche-stnikolai.de


Dr. Katrin Schindehütte, Porträt

Pastorin Dr. Katrin Schindehütte

Unterlagen

Für den Kircheneintritt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Kopie Geburtsurkunde
  • Kopie Personalausweis
  • Falls schon getauft: Kopie der Taufurkunde
  • Falls vorhanden: Austrittsformular